Mitgliederbeiträge

Beitrags- und Bussenreglement gültig ab 01.01.2025

Das Beitragsreglement ist integrierender Bestandteil der Statuten des Fussballclubs Schwerzenbach gemäss Artikel 6.3. Die Mitgliederbeiträge des Vereins FC Schwerzenbach, für die verschiedenen Mitgliederkategorien werden vom Vorstand des FC Schwerzenbach festgelegt und müssen von der Generalversammlung genehmigt werden.

Beitragspflicht

Dieses Reglement regelt die finanziellen Beitragspflichten der Vereinsmitglieder des FC Schwerzenbach abschliessend fest.

Ein Mitglied des FC Schwerzenbach hat grundsätzlich den vollen Mitgliederbeitrag zu entrichten. Beitragspflichtig sind Aktiv-, Junioren und Passivmitglieder. Von der Beitragspflicht befreit sind:

  • Vorstands- und Ehrenmitglieder
  • vom Vorstand bezeichnete Funktionäre, die kein Gehalt beziehen

(Gemäss Genehmigung an der letzten Generalversammlung vom 1. November 2024 gelten ab dem Vereinsjahr 2024/25 folgende Ansätze:)

Ordentliche Mitgliederbeiträge pro Saison

Aktive (inkl. A+ ab dem 20. Lebensjahr)  CHF 400
Ermässigungen für Lernende und Studierende  CHF 50
Junioren/Juniorinnen A -E  CHF 300
Junioren/Juniorinnen F, G    CHF 200

 

Übertrittsgebühren

Nachfolgende Gebühren werden Spielern in Rechnung gestellt, welche unserem Verein neu beitreten:

Neu/Wiederanmeldung CHF 35
Übertritte CHF 50

 

Für internationale Übertritte gelten andere Tarife.

Die aufgeführten Gebühren sind einmalig und werden vom FCS für die Administration und Verwaltung der Spielerlizenzen dem SFV entrichtet.

 

Reduzierter Mitgliederbeitrag

Familien mit drei oder mehr nicht volljährigen Kindern, die beim FC Schwerzenbach spielen, bezahlen für ein Kind einen reduzierten Mitgliederbeitrag.

Der günstigste Beitrag beträgt CHF 150.- pro Saison.

Bei Eintritt in den FC Schwerzenbach während der Winterpause (ab Januar) ist nur der halbe Mitgliederbeitrag zu bezahlen.

Hat ein Trainer oder Funktionär (ohne Vertrag) eigene nicht volljährige Kinder, welche Mitglieder in der Juniorenabteilung sind, so ist für das erste Kind kein Mitgliederbeitrag geschuldet, für die jedes weiteren Kindes jeweils ein halber Jahresbeitrag.

 

Keine Beitragsreduktion

Liegt dem Sekretariat des FC Schwerzenbach bis zum 30. Juni keine schriftliche Abmeldung vor, wird der Mitgliederbeitrag für die kommende Saison geschuldet.

Verletzungsbedingte Pausen oder nur teilweise eingesetzte Spieler bezahlen den vollen Mitgliederbeitrag.

Militär- und Zivildienstleistende können in der Regel an Wochenenden im Meisterschaftsbetrieb eingesetzt werden und haben deshalb den vollen Mitgliederbeitrag zu entrichten.

Bei einem Austritt aus dem FC Schwerzenbach in der Winterpause (bis 31. Dezember) kann der halbe Mitgliederbeitrag zurückerstattet werden.

Bei einem Vereinsausschluss während der Saison erfolgt keine anteilsmässige Rückerstattung des Mitgliederbeitrages.

In Zweifelsfällen entscheidet der Vorstand endgültig über die Höhe des zu entrichtenden Mitgliedsbeitrages.

 

Zahlungskonditionen

Die Rechnungsstellung erfolgt jeweils Ende Juni und wird per E-Mail versendet.

Die Mitgliederbeitragsrechnung ist innert 60 Tagen zu bezahlen. Wird die Rechnung nicht bezahlt, wird mittels einer Mahnung eine Nachfrist von 14 Tagen gesetzt. Danach werden säumige Zahler und Zahlerinnen vom Spiel- und Trainingsbetrieb suspendiert. Der Mitgliederbeitrag bleibt jedoch weiterhin geschuldet.

Mitglieder, die sich in einer finanziellen Notlage befinden, haben die Möglichkeit, den Mitgliedsbeitrag in Raten zu bezahlen. Der Antrag auf Ratenzahlung ist schriftlich an den/die Leiterin Finanzen zu richten. Die Abzahlung aller Raten muss spätestens bis 31. Dezember im selben Jahr erfolgt sein.

 

Bussen

Die verrechneten Bussen sind gemäss Artikel 6.7 der Statuten grundsätzlich von den Spielern und Spielerinnen zu zahlen. Es werden folgende Bussen verrechnet:

  • Reklamieren/Grobe Beleidigung
  • Tätlichkeit
  • Unsportliches Verhalten/Grobes Fouls
  • Vereins- und/oder mannschaftsschädigendes Verhalten

Da bei den ausgesprochenen Bussen ein Ermessensspielraum besteht, ist es Sache des Trainers/der Trainerin, nicht verrechnete Bussen innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Information (Freischaltung Clubcorner) schriftlich beim Vorstand zu beantragen. Erfolgt innerhalb dieser Frist kein Antrag, hat der Spieler/die Spielerin die Busse unabhängig vom Tatsachenentscheid des Schiedsrichters zu bezahlen. Die Bezahlung erfolgt analog den Mitgliedsbeiträgen.

 

Schlussbestimmungen

Dieses Reglement ist integrierender Bestandteil der Statuten Art. 6.3 des FC Schwerzenbach.

Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Reglement ist Schwerzenbach.

Änderungen oder Ergänzungen dieses Reglements bedürfen der Schriftform.

Dieses Beitragsreglement tritt am 01. Mai 2025 in Kraft und gilt für alle im Reglement geregelten Bestimmungen.

Schwerzenbach, 08.04.2025

Der Vorstand des FC Schwerzenbach